Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wie werden bei einem offenen Bürokonzept Besprechungsräume, die als "Glaskasten" in den Raum gestellt sind, hinsichtlich der Berechnung der Arbeitsplatzfläche berücksichtigt?

In Ihrem Fall sind die Besprechungsräume als Einbauten zu sehen. Somit ist die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen Gesamtfläche abzuziehen. Die Besprechungsräume können nicht anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet werden. Gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen – muss am Arbeitsplatz ausreichend Bewegungsfreiraum ...

Stand: 10.09.2015

Dialog: 24728

Kann ein Mitarbeiter auf eigenen Wunsch auch ein Einzelbüro beziehen, das kleiner als 8qm ist?

Nein, dies ist nicht möglich.Die Begriffe Arbeitsstätte, Arbeitsraum und Arbeitsplatz sind im § 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Arbeitsräume sind demnach Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.In der Broschüre "Arbeitsstättenverordnung" des BMAS ist ...

Stand: 03.12.2019

Dialog: 42947

Welche Dimensionierung müssen die Aufstellflächen für Sattelauflieger (ohne Zugmaschine) haben, um ein gefahrloses Arbeiten zu ermöglichen?

) die Rangier-, Arbeits- und Verkehrsflächen auf die eingesetzten Transportmittel abzustimmen. Die DGUV Information 208-006 (bisher: BGI 582) „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport und Lagerarbeiten“ stellt weitere Maßnahmen zur sicheren Gestaltung der Verkehrswege, zum sicheren Be- und Entladen oder Kuppeln und Rangieren der Fahrzeuge vor, konkrete Abmessungen für Rangier- und Arbeitsflächen ...

Stand: 07.09.2016

Dialog: 15056

Ist der Begriff Bewegungsfläche nach ASR A1.2 gleichzusetzen mit dem Begriff der Benutzerfläche aus DIN 4543-1 bzw. DGUV Information 215-441?

Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI 5 ...

Stand: 07.09.2016

Dialog: 22491