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Gibt es eine Mindestgröße für Schulungsräume, in denen sich etwa 30 Personen aufhalten?

Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d.h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Im Anhang ...

Stand: 27.01.2026

Dialog: 30433

Was muss bei der Planung eines Großraumbüros aus Sicht des Arbeitsschutzes beachtet werden?

Es gelten die Arbeitsstättenverordnung, der Anhang zur Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.Die Vorschriften der früheren Bildschirmarbeitsverordnung sind seit dem 30. November 2016 in den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Nr. 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, integriert.Insbesondere auf die ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen ...

Stand: 21.08.2018

Dialog: 42415

Welche gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Raumgröße gelten für ein Büro, das von drei Personen genutzt werden soll?

aufweisen. Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ist jedoch regelmäßig ein höherer Flächenbedarf anzusetzen: Bei einem Zellen- bzw. Mehrpersonenbüro beträgt der Richtwert 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz, also etwa 24 bis 30 m² für drei Personen. Zusätzlich sind Bewegungsflächen, Verkehrswege, Möblierung, Tür- und Schrankfunktionsflächen, Beleuchtung, Lüftung, Raumhöhe und ergonomische Anforderungen ...

Stand: 03.05.2026

Dialog: 4231