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Wie groß soll ein Arbeitsraum für die Bildschirmtätigkeit geplant werden. Wo findet man gesetzliche Vorgaben?

Es gilt die Arbeitsstättenverordnung mit Anhang.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen stehen Maße u.a. für Räume und Bildschirmarbeitsplätze, sogar bildlich dargestellt.Ausführliche Informationen zu Bildschirmarbeitsplätzen finden sich in der DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung.  ...

Stand: 14.05.2021

Dialog: 43519

Was muss bei der Planung eines Großraumbüros aus Sicht des Arbeitsschutzes beachtet werden?

wird hingewiesen. In der DGUV Information 215-441 Büroraumplanung, Hilfen für das systematische Gestalten von Büros befinden sich u.a. Hinweise zur Planung von Großraumbüros und Konferenzräumen. Weitere Informationen zur Bildschirm- und Büroarbeit gibt es auf den Internetseiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). ...

Stand: 21.08.2018

Dialog: 42415

Darf sich die Bewegungsfläche des vorderen Platzes mit dem Verbindungsgang zum hinteren Platz überlagern?

Betriebseinrichtungen.Auf die DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung weisen wir hin. ...

Stand: 08.01.2025

Dialog: 42486

Darf die in der ASR A1.2 unter Punkt 5 (3) geforderte Grundfläche für Räume unterschritten werden?

Bildschirmarbeitsplätze.Der Arbeitgeber hat die Thematik der Raumgröße im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der genannten Vorschriften, zu betrachten und eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Auf die DGUV Information 215-410 Bildschirm ...

Stand: 29.04.2025

Dialog: 42222