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Inwieweit müssen Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung oder der Biostoffverordnung bei der 24-Stunden-Intensivpflege in Privatwohnungen eingehalten werden?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit definitionsgemä ...

Stand: 30.12.2016

Dialog: 19322

Ist das dauerhafte Arbeiten unter einem Schwerlastregal (geprüft, Durchgangshöhe 2m usw.) statthaft?

und Einrichtungen überlagern dürfen, was unter einem Schwerlastregal per Definitionem nicht zu vermeiden wäre. ...

Stand: 11.09.2014

Dialog: 21933

Arbeitsplatzgestaltung an einer Empfangstheke

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung eines Empfangsplatzes, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und diese ...

Stand: 13.08.2019

Dialog: 2257