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Ist ein früherer Reisebus, der für Messevorführungen umgebaut wurde, von den Regelungen zur Lenk- und Ruhezeiten nach § 18 Nr. 11 der FPersV ausgenommen?

zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind. Die v.g. Definition trifft auf das von Ihnen benutzte Fahrzeug nicht zu.Die Verordnung Verordnung 561/2006 wiederum gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:- Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder- Personenbeförderung ...

Stand: 26.05.2019

Dialog: 7659

Gilt das Fahrpersonalgesetz auch für Mitarbeiter, die nur zur Erreichung ihres auswärts gelegenen Arbeitsplatzes ein Firmenfahrzeug führen?

Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht und ...

Stand: 29.08.2014

Dialog: 2578

Kann eine am digitalen Fahrtenschreiber dokumentierte Bereitschaftszeit bei Einmannbesatzung als gültige Fahrtunterbrechung nach VO (EG) Nr. 561/2006 gewertet werden?

werden definiert in Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2002/15/EG:andere Zeiten als Ruhepausen und Ruhezeiten, in denen das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben, in denen es sich jedoch in Bereitschaft halten muss, um etwaigen Anweisungen zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit oder zur Ausführung anderer Arbeiten Folge zu leisten. Als Bereitschaftszeit gelten ...

Stand: 07.04.2025

Dialog: 44094