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Fallen forst- und landwirtschaftliche Lohnunternehmen auch unter die Ausnahme des § 18 der Fahrpersonalverordnung?

Gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 2 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten ...

Stand: 17.06.2025

Dialog: 14668

Muss das Formblatt zum Nachweis über nicht aufzeichnungspflichtige Lenk- und Ruhezeiten immer komplett maschinenschriftlich ausgefüllt werden?

Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriftlich auszufüllen.Hinweis:Auf die Ausführungen unter der Nummer 8 der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften möchten wir hinweisen. ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 12592

Was ist bei einer privaten Fahrt (privater unentgeltlicher Umzug) mit einem Miet-LKW zu beachten? Macht es einen Unterschied, ob der LKW 7,5 oder 12 t zulässiges Gesamtgewicht hat?

- und Ruhezeiten befreit sind. Das Kontrollgerät ist in diesen Fällen auf "Out of Scope" zu stellen.In den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) heißt es unter Nummer 2.1.9 "Nichtgewerbliche Fahrten/Güterbeförderungen (Fahrten für private Zwecke)(Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006)" wie folgt:"Fahrzeuge ...

Stand: 30.07.2024

Dialog: 43990