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Wer ist für die Daten des digitalen Kontrollgerätes und der Fahrerkarte aufbewahrungspflichtig, wenn als Kraftfahrer Arbeitnehmer einer Zeitarbeitsfirma eingesetzt werden?

Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher,  unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher verantwortli ...

Stand: 15.06.2012

Dialog: 13401

Welche Daten dürfen bei der Prüfung von Lenk- und Ruhezeiten von Fahrpersonal, das nur Fahrzeuge mit digitalen Tachographen fährt, herangezogen werden?

als auch von den Fahrerkarten kopierten Daten der zuständigen Behörde oder Stelle auf Verlangen entweder unmittelbar oder durch Datenfernübertragung oder auf einem durch die Behörde oder Stelle zu bestimmenden Datenträger zur Verfügung zu stellen. Die zuständige Behörde oder Stelle kann sowohl kopierte Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes als auch von den Fahrerkarten zur Überprüfung der Sozialvorschriften ...

Stand: 01.04.2015

Dialog: 23504

Kann eine am digitalen Fahrtenschreiber dokumentierte Bereitschaftszeit bei Einmannbesatzung als gültige Fahrtunterbrechung nach VO (EG) Nr. 561/2006 gewertet werden?

insbesondere die Zeiten, in denen das Fahrpersonal ein Fahrzeug während der Beförderung auf einer Fähre oder mit einem Zug begleitet sowie Wartezeiten an den Grenzen und infolge von Fahrverboten. Diese Zeiten und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Fahrpersonal im Voraus bekannt sein, d. h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraums oder gemäß ...

Stand: 07.04.2025

Dialog: 44094