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Gilt das Fahrpersonalgesetz auch für Mitarbeiter, die nur zur Erreichung ihres auswärts gelegenen Arbeitsplatzes ein Firmenfahrzeug führen?

in Ausübung seines Berufes benötigt; Voraussetzung ist, dass das Führen des Fahrzeuges für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt, sind von den Regelungen der VO(EWG) 3820/85 und der Fahrpersonalverordnung ausgenommen. Bei Fahrstrecken über 50 KM gilt sowohl für die Fahrzeuge die unter die VO(EWG) 3820/85 als auch unter die Fahrpersonalverordnung fallen, keine Ausnahmeregelungen.   ...

Stand: 29.08.2014

Dialog: 2578

Fallen Fahrten zum Transport von Zelten durch Reiseveranstalter unter das Fahrpersonalrecht? Greift hier die sog. Handwerkerregelung?

erforderlich.Die sogenannte Handwerkerregelung der Fahrpersonalverordnung - FPersV ist dann anzuwenden, wenn Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen durchgeführt werden, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt.Die Fahrtätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.Die Handwerkerregelung  gilt gemäß: § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV bis einschliesslich 3,5 t ...

Stand: 18.06.2017

Dialog: 13704

Sind Fahrzeuge, die von Fahrern auschließlich zum Montageeinsatz benutzt werden, von den Fahrpersonalvorschriften ausgenommen?

werden und die mit Werkbänken und Regalen ausgestattet sind, nicht dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 unterliegen, da mit diesen Fahrzeugen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine gewerbliche Güterbeförderung betrieben wird.Ausnahmen bestehen auch für Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt, wenn die Fahrtätigkeit ...

Stand: 10.05.2012

Dialog: 16194