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Wird bei einer "Leerfahrt" eine Fahrerkarte benötigt?

Grundsätzlich ist die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten (und damit verbunden die Benutzung des eingebauten Fahrtenschreibers) bei Nutzung eines Fahrzeuges, welches in den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung (FPersV) fällt, verpflichtend. Der Geltungsbereich umfasst im Wortlaut die "Beförderung im Straßenverkehr", welche weiterhin definiert wird ...

Stand: 25.11.2018

Dialog: 42521

Muss der Fahrer seine Fahrerkarte im Urlaub mitführen oder darf er diese unter Verschluss zuhause lassen?

Wenn im Urlaub nicht anderweitig gewerblich gefahren wird, gilt der Erholungsurlaub als Ruhezeit und der Fahrer muss seine Fahrerkarte nicht mitführen. ...

Stand: 05.09.2024

Dialog: 44011

Ist ein Verkäufer, der ein Neufahrzeug über 3,5 t an seinen Kunden ausliefert, zum Einstecken der Fahrerkarte verpflichtet?

der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ist eine Weiterbildung nach dem BKrFQG ebenfalls nicht erforderlich.Hinweis 1: Auf die Leitfäden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr weisen wir hin.Hinweis 2: Das BKrFQG ist dem Bereich des Straßenverkehrsrechts zugeordnet. Für weitere Informationen zum BKrFQG verweisen wir auf die Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr . Fragen zum BKrFQG sollten direkt ...

Stand: 08.09.2014

Dialog: 11947