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Auf welche Aktivität muss das digitale Kontrollgerät bei Wartezeiten im Hafengebiet (Fähre) gestellt werden?

Die Benutzungspflicht des EG-Kontrollgerätes ergibt sich aus den Artikel 3 und 13 der (EWG) VO Nr. 3821/85.Nach Artikel 9 Absatz 1 der EG-VO 561/2006 gilt:"(...)legt ein Fahrer, der ein Fahrzeug begleitet, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird, eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so kann diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 höchstens zwei Mal durch andere ...

Stand: 23.06.2015

Dialog: 7940

Wie sind Rangierfahrten beim digitalen Kontrollgerät zu erfassen?

verfügen kann, wobei die VO (EG) 561/2006 nur noch zwei Formen der Ruhezeit anerkennt, nämlich die regelmäßige tägliche Ruhezeit und die reduzierte tägliche Ruhezeit. Eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ist definiert als Ruhepause von mindestens 11 Stunden oder eine in zwei Teilen genommene Ruhepause, wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 4120

Wie ist das digitale Kontrollgerät einzustellen, wenn kein Liegeplatz/Schlafkabine auf der Fähre/Zug vorhanden ist?

Der Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) 561/2006 regelt die Ableistung einer "regelmäßigen täglichen Ruhezeit" (11 Stunden, siehe auch Art. 4 Buchstabe g der v. g. Verordnung) bei Inanspruchnahme einer Fähre oder eines Autozuges. Sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 letzter Satz nicht erfüllt, darf die Fahrerin/ der Fahrer auch das Symbol für Fähre/Zug nicht benutzen. Weiterhin ...

Stand: 01.07.2024

Dialog: 11979