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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wie kann der Forderung des §20a FPersV nachgekommen werden, dass sicherzustellen ist, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeiten nicht gegen die Verordnung 561/2006 verstoßen?

, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen müssen sicherstellen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstoßen.  Hinsichtlich der Forderung in Abs. 4 des Artikels 10, wonach sicherzustellen ist, dass Beförderungszeitpläne nicht gegen die Bestimmungen der Verordnung verstoßen, ist die Frage zu stellen, wer dem Fahrpersonal ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 13570

Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern von Standort des Unternehmens verwendet oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommen. Zur Ihren Fragen: 1. Trifft eine der beiden oben genannten Ausnahmen zu, dann muss die Fahrerkarte nicht gesteckt werden. Das Kontrollgerät ist auf „Out of Scope“ zu stellen. 2. Ja. Das Kontrollgerät ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464

Kann ich als Kraftfahrer die Lenkzeit überschreiten, wenn ich keinen geeigneten Parkplatz finde?

) Nr. 561/2006. Regelmäßige Vorkommnisse wie regelmäßige Verkehrsstaus, vorhersehbare Wetterbedingungen und bekanntermaßen überfüllte Parkplätze/Rasthöfe stellen damit keine außergewöhnlichen Umstände dar; wohl aber größere Verkehrsunfälle, extreme Wetterbedingungen u. a. Ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist anhand einer Einzelfallbetrachtung zu entscheiden." (Hervorhebung durch KomNet) ...

Stand: 22.11.2024

Dialog: 20407

Darf man als Kraftfahrer mehrere Kurzschichten haben, wenn man unter 144 Stunden seit der letzten Wochenruhezeit bleibt?

auch für Kraftfahrer tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten. In Bezug auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit vgl. § 21 a Abs. 4 ArbZG bzw. § 3 KrFArbZG. Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Lenkzeiten eines Kraftfahrers stellen somit nur einen Bestandteil seiner Arbeitszeit dar.In Bezug auf Ihre erste Frage sind unter Beachtung der Vorschriften ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 42283