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Darf beim Mehrfahrerbetrieb ein Fahrer kurz vor Ende der Tour zu Hause abgesetzt werden?

Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ...

Stand: 15.03.2011

Dialog: 13276

Welche fahrpersonalrechtlichen Regelungen sind auf Sonderfahrten von Linienbussen anzuwenden?

Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter ...

Stand: 25.07.2011

Dialog: 14167

Gilt die Arbeitszeitregelung nach § 21a nur für Transportfahrzeuge oder auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen?

. Legaldefinition in § 2 Nr. 17 FZV). Soweit eine selbstfahrende Arbeitsmaschine jedoch mit einer Ladefläche ausgestattet ist, unterliegt sie – vorbehaltlich des Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes – den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Das gilt nicht, wenn Güter transportiert werden, die für den technischen Einsatz der selbstfahrenden Arbeitsmaschine zwingend erforderlich sind (z. B. Kontergewichte ...

Stand: 09.04.2024

Dialog: 43924

Wie kann der Forderung des §20a FPersV nachgekommen werden, dass sicherzustellen ist, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeiten nicht gegen die Verordnung 561/2006 verstoßen?

Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt.  Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptau ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 13570