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Wie kann ich feststellen, ob ein Arbeitnehmer mit seiner Arbeitsaufgabe überlastet ist und eventuell zusätzliche Pausen benötigt?

Aufgrund § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist "der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden ...

Stand: 23.10.2019

Dialog: 18600

Arbeitsbelastung im Krankenhaus

Das Arbeitsschutzgesetz betont die Verantwortung des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Eine wesentliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist das Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie das Festlegen ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 1408

Welche Möglichkeiten habe ich, gegen Arbeitsüberlastung in der Altenpflege vorzugehen?

der für das Unternehmen tätigen Mitarbeiter und deren Einsatz in der Einrichtung obliegt dem Arbeitgeber bzw. Einrichtungsträger. Sie haben keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, eine zusätzlich unterstützende Pflegekraft für ihren Bereich einzufordern.U. E. gibt es bestimmte Pflegeschlüssel hinsichtlich der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Diese sind so gehalten, dass sie hinsichtlich der Gesamtzahl ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 26837

Wie verhalte ich mich bei Arbeitsüberlastung in einer Firma, die verstärkt Stellen abbaut?

und Interessen, Ihre fachlichen Stärken aber auch über Ihre Grenzen, die Sie wirklich akzeptieren können, sicher sind.Je besser Sie Ihre eigenen Bedürfnisse und auch Ihre Möglichkeiten an Zugeständnissen gegenüber Ihrem Arbeitgeber kennen, um so souveräner können Sie in die Verhandlung gehen. Stellen Sie auch Ihre Fähigkeiten und beruflichen Stärken/Erfolge belegbar heraus.Zeigen ...

Stand: 21.01.2019

Dialog: 1459