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Ist die Zeit von 05:30 bis 06:00 Uhr Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 15176

Gibt es eigentlich Empfehlungen, wie besser mit Nachtarbeit umgegangen werden kann?

Nacht- und Schichtarbeit wird immer eine höhere Belastung für die Beschäftigten sein als reine Tagarbeit. Es können jedoch einige Tipps gegeben werden, wie besser mit den speziellen Problemen zurecht gekommen werden kann.Das größte Problem ist meist, nach Nachtschichten genügend Schlaf zu bekommen und die verbleibende und zu der "Taggesellschaft" verschobene arbeitsfreie Zeit auch tatsächlich ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 7382

Dürfen Arbeitnehmer freiwillig dauerhaft Nachtarbeit leisten? Die schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmer liegt vor.

kann sich insbesondere ergeben durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken." Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - definiert in § 2 Abs. 3 die Nachtzeit als die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Ab einer Dauer von mehr als 2 Stunden in der Nachtzeit wird gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG die Tätigkeit in der Nachtzeit als Nachtarbeit gewertet.Für Nacht ...

Stand: 13.12.2022

Dialog: 42586