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Ist die Zeit von 05:30 bis 06:00 Uhr Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 15176

Dürfen Arbeitnehmer freiwillig dauerhaft Nachtarbeit leisten? Die schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmer liegt vor.

(Früh-/Spät-/Nachtschichten),Frühschichtbeginn nicht zu früh,keine Massierung von Arbeitszeiten,Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge,regelmäßig freie Wochenenden,keine dauerhafte Nachtschicht,Begrenzung der Anzahl aufeinander folgender Nachtschichten: in der Regel nicht mehr als 2 bis 4 Nachschichten in Folge,im Anschluss an die Nachtarbeit eine möglichst lange Ruhephase (möglichste 24 Stunden ...

Stand: 13.12.2022

Dialog: 42586

Darf ein Arbeitnehmer einer Fremdfirma als Pförtner 26 Nachtdienste á 8 Stunden hintereinander ableisten?

, folgt zunächst eine Spät- und erst danach eine Nachtschicht). Arbeitswissenschaftlich empfohlen werden darüber hinausausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Schichten und regelmäßig freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen,Wochenendfreizeiten, die mindestens zwei Tage und davon einen Samstag oder Sonntag umfassen,Ausgleich der Mehrbelastung durch zusätzliche Freizeit,.Anpassung ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 1691