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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Ist der Auf- und Abbau von Messeständen an einem Sonntag erlaubt oder ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich?

ist eine weitere Bewilligung nicht erforderlich.Auf die Ersatzruhetagsregelung des § 11 Abs. 3 ArbZG weisen wir hin.Weitere Hinweise zur Information:Von der v.g. Ausnahme sind nicht Hausmessen erfasst, die nach § 13 Abs. 3 Nr. 2a ArbZG bewilligt werden. Dort ist das Aufbaupersonal mit zu erfassen.Weitere Informationen zum Arbeitszeitgesetz bzw. zur Sonntagsarbeit bieten die Arbeitsschutzbehörden. ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 13377

Fallen Instandsetzungsarbeiten im Rahmen einer Rufbereitschaft unter § 10 Abs. 1 Nr. 14 Arbeitszeitgesetz?

werden. Bei Ausnahmetabeständen des § 10 ArbZG handelt es sich um gesetzliche Ausnahmen. Die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer sind allerdings aufzuzeichnen (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Der gesetzliche Ausnahmetatbestand sollte nachweisbar sein (Hinweis auf Wartungsarbeiten beim Kundenbetrieb...). Insbesondere ist der erste Satz unter § 10 ArbZG: "sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 10452

Darf der Arbeitgeber von sich aus das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen anordnen?

das auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales möchten hinweisen. ...

Stand: 02.02.2024

Dialog: 6044