Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Welche Feiertage gelten für mich, wenn meine Firma ihren Sitz in Berlin hat, ich aber in einer NRW-Niederlassung arbeite?

Feiertag gilt, fällt in dem Bundesland auch unter das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß ArbZG. In Bezug auf das Arbeitszeitgesetz gilt das sogenannte `Territorialprinzip`. Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen. Z.B.: der 6.1. (Heilige Drei Könige) ist in Bayern Feiertag, in NRW aber nicht; an diesem Tag darf in NRW gearbeitet ...

Stand: 31.05.2021

Dialog: 3867

Gelten für mich die Feiertage des Bundeslandes meines Arbeitgebers, wenn ich als Servicetechniker auch in anderen Bundesländern tätig bin?

Feiertag gilt, fällt in dem Bundesland auch unter das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß ArbZG. In Bezug auf das Arbeitszeitgesetz gilt das sogenannte `Territorialprinzip`. Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen. Z.B. ist Mariä Himmelfahrt im Saarland und in Teilen Bayerns Feiertag, in Baden-Württemberg aber nicht; an diesem ...

Stand: 02.01.2025

Dialog: 3950

Welche Arbeitszeiten gelten für einen Kulturbetrieb am Wochenende?

Nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden.Ausnahmen:- gesetzliche Ausnahme gemäß § 10 ArbZG- behördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 u. §15 ArbZG - Außergewöhnliche Fälle/Notfälle gemäß § 14 ArbZGKulturbetriebe können sich i.d.R. auf die Ausnahme gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 5 ArbZG berufen: bei Musikaufführungen, Theatervo ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 5256