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Fragen zur Ruhezeit von Mitarbeitern der Rufbereitschaft eines Aufzugsherstellers

eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit; sie ist Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so lange der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen wird. Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen. Die Gesamtarbeitszeit darf ...

Stand: 07.02.2025

Dialog: 27584

Kann aufgrund einer staubedingten Verzögerung bei der Rückkehr von einem Krankentransport die ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden entsprechend verkürzt werden?

In dem von Ihnen geschilderten Fall kann § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zur Anwendung kommen, wenn "bei vorübergehenden Arbeiten in...außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten..." es zu einer Ruhezeitverkürzung kommt. Das gilt aber nur, wenn so ein Fall ausnahmsweise eintritt und sich nicht regelmäßig wiederholt. Wenn auf der besagten Strecke regelmäßig ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 24602

Ist es zulässig, dass ich nach einem Bereitschaftsdienst in einer Klinik nach 7-stündiger Ruhezeit wieder arbeite?

gegeben. Bei Rufbereitschaft hält sich der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitsstelle auf, um jederzeit die Arbeit wieder aufnehmen zu können. D.h., werden Ärzte und Krankenhauspersonal, während der Rufbereitschaft in Anspruch genommen, so kann ein Tagdienst, der im unmittelbaren Anschluss an die Ruhezeit geplant ist, aufgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme während der Ruhezeit nicht mehr ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43098