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Fragen zur Ruhezeit von Mitarbeitern der Rufbereitschaft eines Aufzugsherstellers

eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit; sie ist Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so lange der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen wird. Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen. Die Gesamtarbeitszeit darf ...

Stand: 07.02.2025

Dialog: 27584

Ist es zulässig, dass ich nach einem Bereitschaftsdienst in einer Klinik nach 7-stündiger Ruhezeit wieder arbeite?

Uhr.Weil der Bereitschaftsdienst nicht mehr der Ruhezeit, sondern der Arbeitszeit zugeordnet ist, können Inanspruchnahmen während des Bereitschaftsdienstes nicht mehr zur Verkürzung der Ruhezeit führen.Ansonsten ist in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen eine Verkürzung der Ruhezeit nur in Verbindung mit einer Inanspruchnahme durch Rufbereitschaft ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43098

Kann ich freiwillig die Ruhezeit verkürzen?

können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.(4) (weggefallen)"In dem Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Anzinger/Koberski (2. Auflage) ist hierzu ebenso Folgendes aufgeführt:"2. Bereiche ...

Stand: 05.10.2022

Dialog: 43666