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Welche Definition gilt in Bezug auf Ruhezeiten für den Begriff Ausnahmefall. Gibt es eine grobe Richtung was ein Ausnahmefall ist und was kein Ausnahmefall darstellt?

Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen ...

Stand: 18.05.2021

Dialog: 43407

Ist eine Arbeitszeitverlängerung auf über 10 Stunden auf Grund der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit zulässig?

als zulässig angesehen werden. Nach dieser Vorschrift darf bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, von verschiedenen gesetzlichen Vorschriften (auch von der höchstzulässigen Arbeitszeit nach § 3 ArbZG) abgewichen werden. Voraussetzung für die Anwendung ...

Stand: 29.03.2019

Dialog: 3578

Fragen zur Ruhezeit von Mitarbeitern der Rufbereitschaft eines Aufzugsherstellers

eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit; sie ist Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so lange der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen wird. Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen. Die Gesamtarbeitszeit darf ...

Stand: 07.02.2025

Dialog: 27584