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Wie weit im Voraus müssen die Zeiten für Ruhepausen feststehen?

Ruhepausen dienen der Erholung bei der täglichen Arbeitszeit. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ist der Erholungswert dann am Höchsten, wenn den Arbeitnehmern der Zeitpunkt der Ruhepause rechtzeitig bekannt ist, da sie sich dann darauf einstellen können. Ruhepausen sollten daher möglichst langfristig und präzise im Voraus festgelegt werden.Grundsätzlich ist es aber zulässig, dass für die Lag ...

Stand: 12.02.2019

Dialog: 4317

Darf der Arbeitgeber die Pausendauer und -lage festlegen?

Das Arbeitszeitgesetz-ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt ...

Stand: 23.06.2025

Dialog: 11836

Pausenberechnung bei Dienstreisen

und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005)Da Wegezeiten als Arbeitszeit gelten, sind diese Zeiten keine Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG.Auch Reisezeiten können keine Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sein.Erbringen Beschäftigte während der Reise eine vertragliche Verpflichtung handelt es sich um Arbeitszeit (sog. "Dienstreisezeit"), so dass nicht gleichzeitig eine Ruhepause ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 4441

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