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Müssen bei Lärmbelastung beim Überschreiten der oberen Auslösewerte den Mitarbeitern/innen die ermittelten Messwerte mitgeteilt werden oder reicht die allgemeine Mitteilung aus, dass die Auslösewerte überschritten sind?

In § 11 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Können bei Exposition durch Lärm die unteren Auslösewerte nach § 6 Satz 1 Nr. 2 oder bei Exposition durch Vibrationen die Auslösewerte nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 erreicht oder überschritten werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass die betroffenen ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43046

Welche Angaben müssen in einem Lärmkataster enthalten sein?

,b) die Auslösewerte nach § 6 Satz 1 und die Expositionswerte nach § 8 Abs. 2,c) die Verfügbarkeit alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, die zu einer geringeren Exposition der Beschäftigten führen (Substitutionsprüfung),d) Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche, veröffentlichte Informationen hierzu,e) die zeitliche Ausdehnung der beruflichen Exposition ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 12083

Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

zum Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewerts kommen kann." Die TRLV Lärm wurde bislang zwar nicht an die aktuelle Fassung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV angepasst, allerdings wird auch hier im zweiten Satz bereits die Formulierung "...Überschreiten des oberen Auslösewerts kommen kann" verwendet.Der Arbeitgeber muss also im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967