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Rechercheergebnisse

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Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

ist auszugehen, wenn dieser die Kriterien der Arbeitsstättenverordnung erfüllt. Eine entsprechende Definition ist Abschnitt C2 der LASI-Leitlinie LV 40 zur Arbeitsstättenverordnung zu entnehmen.Ist also von einem Arbeitsplatz ausgehen und wird der obere Auslösewert überschritten, ist sowohl eine Kennzeichnung als Lärmbereich erforderlich und ist ein Lärmminderungsprogramm zu erstellen und durchzuführen.Handelt ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967

Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte bei durch Kühlaggregate verursachtem Lärm?

Im Rahmen des Arbeitsschutzes kommen für den Bereich der Lärmbeurteilung die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) zur Anwendung.Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit ...

Stand: 12.06.2018

Dialog: 13834

Wie groß ist die Mindestanzahl gleichzeitig sprechender Personen in einen Durchschnittsgruppenbüro, um einen schallmaskierenden Effekt zu generieren?

gegeben. Eine akustisch bewährte Maßnahme ist der Einsatz von schallabsorbierenden Raumgliederungssystemen, die zusätzlich dafür sorgen, dass auch visuelle Störungen fast vollständig unterbunden werden. Für die Beurteilung des Lärms innerhalb einer Arbeitsstätte, besonders für Schallpegel unterhalb von 80 dB(A), ist die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) relevant ...

Stand: 17.02.2025

Dialog: 29039

Welche Obergrenzen für Lärm sind für Tätigkeiten in Großraumbüros im öffentlichen Dienst mit Publikumsverkehr anzuwenden?

Nach Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten ...

Stand: 08.08.2024

Dialog: 42611