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Ist bei betrieblichen Lärmmessungen die Terzband-Messung nach dem Stand der Technik verpflichtend?

erfasst wird. Für die meisten betrieblichen Messungen ist hierbei für die Frequenzbewertung die A-Bewertung (A-Kurve) anzuwenden. Eine „Terzband“-abhängige Messung bzw. Bewertung ist nicht erforderlich. Zur Erfassung des Spitzenschalldruckpegels LpCpeak (bei Lärmimpulsen) am Arbeitsplatz muss die Frequenzbewertung „C“ und die Zeitbewertung „peak“ angewendet werden. ...

Stand: 10.11.2016

Dialog: 27838

Gibt es ein Verbot für die Beschäftigung von Personen, welche Hörgeräte tragen müssen, in Bereichen mit einen Lärmpegel von 80 dB bzw darüber?

mit bestehendem Innenohrschaden (Hörminderung mit audiometrisch nachweisbaren Merkmalen eines Haarzellschadens, die bei 3 kHz 40 dB überschreitet) sind daher folgende Kriterien besonders wichtig: -   Die Schalldämmung muss auch in der betrieblichen Praxis sicher gewährleistet sein. -   Die ohnehin verringerte Sprach- und Signalverständlichkeit sowie das verringerte Richtungshören darf zusätzlich so     wenig ...

Stand: 03.07.2013

Dialog: 18898

Welche der beiden Vorschriften ist höher zu bewerten: eine Technische Regel oder die Arbeitsstättenverordnung?

der Tätigkeitskategorie II darf ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) nicht überschritten werden.(3) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie III ist der Beurteilungspegel unter Berücksichtigung betrieblicher Lärmminderungsmaßnahmen soweit wie möglich zu reduzieren. Fazit:Die TRLV-Lärm zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die ASR A3.7 zur Verordnung über Arbeitsstätten decken somit ...

Stand: 04.07.2018

Dialog: 42343