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Welche Verbindlichkeit haben die Höchstwerte für A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel?

die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu erfüllen:Kategorie I: 55 dB(A)Kategorie II: 70 dB(A)Kategorie III: Lärmminderung soweit wie möglichDiese Werte sind verpflichtend einzuhalten, es sei denn, andere gleichwertige Maßnahmen gewährleisten den gleichen Schutz.2) Empfohlene Höchstwerte für Hintergrundgeräusche (LpAeq): Die ASR A3.7 gibt zusätzlich empfohlene Höchstwerte ...

Stand: 04.12.2024

Dialog: 44050

Welcher Wert kann für den arbeitsplatzbezogenen Emissionsschalldruckpegel einer Maschine höchstens verlangt werden, damit der untere Auslösewert nicht überschritten wird?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt vom Maschinenhersteller die Angabe folgender Geräuschemissionswerte: · den A-bewerteten Emissionsschalldruckpegel LpA an den Arbeitsplätzen, sofern er 70 dB(A) übersteigt; ist dieser Pegel kleiner oder gleich 70 dB(A), so ist dies anzugeben; · den Höchstwert des momentanen C-bewerteten Emissionsschalldruckpegels LpC peak an den Arbeitsplätzen, sofern ...

Stand: 17.05.2013

Dialog: 18538

Welche der beiden Vorschriften ist höher zu bewerten: eine Technische Regel oder die Arbeitsstättenverordnung?

der Tätigkeitskategorie II darf ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) nicht überschritten werden.(3) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie III ist der Beurteilungspegel unter Berücksichtigung betrieblicher Lärmminderungsmaßnahmen soweit wie möglich zu reduzieren. Fazit:Die TRLV-Lärm zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die ASR A3.7 zur Verordnung über Arbeitsstätten decken somit ...

Stand: 04.07.2018

Dialog: 42343