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Ist es aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung notwendig, bestehende Abgrenzungsverträge neu abzuschließen?

Bestehende Abgrenzungsverträge sind wegen der neuen Rechtslage nicht pauschal hinfällig und müssen daher nicht zwingend neu abgeschlossen werden. Ein Vertrag ist jedoch zu ändern oder neu abzuschließen, wenn einzelne Passagen dieses Vertrags der geltenden Rechtslage widersprechen oder wesentliche gesetzliche Vorgaben nicht berücksichtigt wurden.Sofern sich aus dem Sinnzusammenhang ableiten lässt ...

Stand: 11.11.2020

Dialog: 43332

Muss für den Betrieb eines Störstrahlers (180 kV, bauartzugelassenes Vollschutzgerät) der Strahlenschutzbeauftragter physisch anwesend sein?

Für den Betrieb eines bauartzugelassenen Vollschutzgerätes und eines Störstrahlers gelten grundsätzlich andere gesetzliche Vorgaben. Bei Anlagen, die sowohl als Röntgeneinrichtung und als Störstrahler betrieben werden können, ist vorab zu klären, ob der Betrieb anzeige- und/oder genehmigungspflichtig nach der Strahlenschutzverordnung/StrlSchV ist. Der Betrieb eines bauartzugelassenen ...

Stand: 03.07.2019

Dialog: 42766

Wie muß ich vorgehen, wenn ich Strahlenschutzbeauftragter bei uns im Institut werden möchte? Fachkunde liegt vor.

Soweit es für die Gewährleistung des Strahlenschutzes bei einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung notwendig ist, hat der Strahlenschutzverantwortliche (z. B. Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Institutsleiter) für die Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeit Strahlenschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen. Die gesetzliche Grundlage ist § 70 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG ...

Stand: 27.01.2020

Dialog: 5960