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Können gefundene ionisierende Brandmelder für den Physikunterricht genutzt werden? Falls nein, wie sind sie zu entsorgen?

einem radioaktiven Strahler (Streifen Am-241) über der vorgenannten Freigrenze liegt, darf mit ihm nur mit einer Genehmigung nach § 7 StrlSchV umgegangen werden. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in Nordrhein-Westfalen Ihre Bezirksregierung, Dezernat 55.Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen an Schulen ist besonders die "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen" (RISU), z. B. RISU ...

Stand: 10.04.2015

Dialog: 23580

Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715

Gibt es Ausnahmegenehmigungen für den Umgang mit Materialien deren Aktivität nicht bekannt ist?

Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht bedarf grundsätzlich einer Genehmigung (§ 7, StrSchV). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich (§ 8, StrSchV) und zwar in den in Anlage 3, Teil A und B (StrSchV) genannten Fällen. Genehmigungsfrei ist hiernach z. B. der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet oder ...

Stand: 01.06.2015

Dialog: 23971