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Welche Anforderungen bestehen für den Umgang mit S-35 (Betastrahler) unterhalb der Freigrenze?

, die Freigrenze für S-35 nicht überschreitet, damit weiterhin der Umgang unterhalb der Freigrenzen erfolgen kann.zu 5: Erhöht sich das Gefährdungspotential der Mitarbeiter am S-35-Arbeitsplatz gegenüber der Bewertung unter Standardlaborbedingungen? Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen erhöht sich das Gefährdungspotential für die Mitarbeiter immer. Beim Umgang mit offenen ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6652

Können gefundene ionisierende Brandmelder für den Physikunterricht genutzt werden? Falls nein, wie sind sie zu entsorgen?

einem radioaktiven Strahler (Streifen Am-241) über der vorgenannten Freigrenze liegt, darf mit ihm nur mit einer Genehmigung nach § 7 StrlSchV umgegangen werden. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in Nordrhein-Westfalen Ihre Bezirksregierung, Dezernat 55.Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen an Schulen ist besonders die "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen" (RISU), z. B. RISU ...

Stand: 10.04.2015

Dialog: 23580

Welcher persönliche Schutz ist für die Überprüfung von Seecontainern auf Radioaktivität empfehlenswert?

Ihre Frage bezieht sich auf zwei Themenbereiche:Schutz vor RadioaktivitätSichere Nutzung eines FahrkorbesZur Radioaktivität finden Sie im folgenden Link umfangreiche Informationen:https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/index.jspEs läßt sich zusammenfassen:Da an Seecontainern keine größere Kontamination zu erwarten ist, ist im Normallfall keine besondere Schutzausr ...

Stand: 13.01.2020

Dialog: 14626

Gibt es Ausnahmegenehmigungen für den Umgang mit Materialien deren Aktivität nicht bekannt ist?

Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht bedarf grundsätzlich einer Genehmigung (§ 7, StrSchV). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich (§ 8, StrSchV) und zwar in den in Anlage 3, Teil A und B (StrSchV) genannten Fällen. Genehmigungsfrei ist hiernach z. B. der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet oder ...

Stand: 01.06.2015

Dialog: 23971