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Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

zum Strahlenschutzbeauftragten gem. § 70 Abs. 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist jedoch für diese Lehrkraft nicht gefordert. Bei genehmigungsfreien radioaktiven Präparaten entfallen die Forderungen aus § 82 Abs. 2 StrlSchV vollständig. Der Umgang mit den radioaktiven Präparaten ist gem. § 208 Abs. 4 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) genehmigungsfrei, somit müsste kein Physikkollegin oder -kollege ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715

Können gefundene ionisierende Brandmelder für den Physikunterricht genutzt werden? Falls nein, wie sind sie zu entsorgen?

liegt, dürfen nur die Strahlenschutzbeauftragten oder die unterwiesenen Lehrkräfte, im Rahmen von Demonstrationsversuchen umgehen.Eine Entsorgung der radioaktiven Ionisationsrauchmelder kann nur über eine entsprechende Fachfirma, die über die notwendige Genehmigung zum Ein- und Ausbau von Ionisationsrauchmeldern verfügt oder über die für Ihr Bundesland zuständige Landessammelstelle für radioaktive ...

Stand: 10.04.2015

Dialog: 23580

Fragen zum Betrieb eines Ionengenerators, der als fest eingebaute und umschlossene, nicht zugängliche Strahlenquelle Ni 63 enthält

bei der zuständigen Behörde zu beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Dezernate 55 (Strahlenschutz) der Bezirksregierungen für diese Genehmigungsverfahren zuständig.Die entsprechenden Genehmigungsvoraussetzungen findet man in § 13 Abs. 1 StrlSchG. Unter Nummer 3 ist dort auch die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten aufgeführt, welche für den o. g. Umgang notwendig ist. Die erforderliche Fachkunde ...

Stand: 30.10.2019

Dialog: 42881