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Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715

Gibt es Ausnahmegenehmigungen für den Umgang mit Materialien deren Aktivität nicht bekannt ist?

und wenn diese anschlagen, wird nicht danach gefragt, ob die Aktivität des gefundenen Stoffes unterhalb der Freigrenze liegt. Auch wenn die Aktivität des Stoffes oder des Radionuklids die Freigrenze unterschreitet, wird die Fundsache aussortiert und kostenpflichtig bei einer Landessammelstelle für radioaktive Abfälle entsorgt.Link zur Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche ...

Stand: 01.06.2015

Dialog: 23971

Welcher persönliche Schutz ist für die Überprüfung von Seecontainern auf Radioaktivität empfehlenswert?

Schutzausrüstung erforderlich.Die übliche Arbeitskleidung und das Tragen von Handschuhen ist ausreichend. Bei der Gefährdungsbeurteilung zur Nutzung von Fahrkörben / Arbeitskörben sind u. a. folgende Vorschriften und Regeln zu berücksichtigen:a) Nr. 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)b) DGUV Vorschrift 52 "Krane"c) DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten"d) DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare ...

Stand: 13.01.2020

Dialog: 14626