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Muss zu jeder Zeit der Nutzung einer Röntgenanlage im medizinischen Bereich ein Strahlenschutzbeauftragter vor Ort anwesend sein?

In der Regel sind aus Vertretungsgründen (Urlaub, Krankheit, etc.) mindestens zwei Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Bei mehrschichtigem oder 24-Stunden-Betrieb sind entsprechend mehr Strahlenschutzbeauftragte erforderlich. In Krankenhäusern ist es z. B. aus organisatorischen Gründen sinnvoll, für jeden Fachbereich eigene Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen; vorgeschrieben ist dies jedoch ...

Stand: 19.11.2024

Dialog: 42938

Wenn der Strahlenschutzverantwortliche einer Praxis selbst die Qualifikation hat, die für einen Strahlenschutzbeauftragten erforderlich ist, immer anwesend ist, wenn die Röntgenanlage betrieben wird, muss er dennoch noch einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen?

und die Anwendung von Röntgenstrahlung selbst verantwortet.Eine Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten ist aber immer sinnvoll, da im Falle von längeren Abwesenheiten, wie z. B. Krankheit und Urlaub, die Aufsicht über den Betrieb der Röntgeneinrichtung nicht gewährleistet ist. Dies ist u.a. in § 70 Abs. 1 StrlSchG aufgeführt: soweit es für die Gewährleistung des Strahlenschutz bei der Tätigkeit notwendig ...

Stand: 08.07.2022

Dialog: 43678

Was sind die Beurteilungskriterien zur Einstufung einer Maßnahme bzw. eines Umbaus einer Röntgenanlage als „wesentliche Änderung“?

geht es -um im Beispiel zu bleiben- zur Beantwortung der Frage „wesentliche Änderung ja oder nein“ nicht darum, ob die Umfassungswände tatsächlich inhomogen sind oder nicht, sondern darum, dass das so sein kann und dass deshalb -vom Sachverständigen- nachgeprüft wird, dass es diesbezüglich keine Probleme gibt.Deshalb gehört andererseits auch nicht jeder Ortswechsel einer Röntgeneinrichtung ...

Stand: 06.06.2020

Dialog: 10156