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Gibt es bei Tätigkeiten nach TRBA 213 und TRBA 214 eine "Duschpflicht" für die Beschäftigten?

Nach § 9 Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.Sowohl in der TRBA 213 (Abschnitt 4.6.1 (1)) wie auch in der TRBA 214 (Abschnitt 4.11.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 23375

Ist es erlaubt, Getränke aus geschlossenen Flaschen oder Trinkbechern mit Deckel an den Arbeitsplätzen mit wassergemischten Kühlschmierstoffen zu sich zu nehmen?

. § 9 Abs. 3 Ziff. 7 BiostoffV. ...

Stand: 13.04.2022

Dialog: 6419

Existieren - neben der Gefahrstoffverordnung - Regelungen im Arbeitsschutz, welche konkret das Essen und Trinken am Arbeitsplatz untersagen?

Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...

Stand: 08.03.2024

Dialog: 13300