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Wie müssen Labore gekennzeichnet werden, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird?

Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie ...

Stand: 04.03.2024

Dialog: 3842

Gibt es eine Rechtsnorm oder Empfehlung für die Entsorgung von spitzen/scharfen Gegenständen aus medizinischen Einrichtungen, die die Beschaffenheit von Abfallbehältern betrifft?

zum Abwurf von spitzen und scharfen Gegenständen sowie von Einweginstrumenten stehen im HDZ NRW zur Verfügung: • Gelber durchstichsicherer Behälter für nicht infektiöse spitze und scharfe Gegenstände (zum Beispiel Nadeln, Kanülen, Skalpelle)• Gelber durchstichsicherer Behälter (9 l) für nicht infektiöse Einweginstrumente (zum Beispiel Klemmen und Scheren in verschiedenen Größen, Pinzetten, Zangen ...

Stand: 14.12.2020

Dialog: 7139

Der Zugang zum Sozialgebäude incl. Umkleiden und Sanitärräumen einer Kläranlage führt über das Betriebsgelände und wird mit "schwarzer und weißer Kleidung" genutzt. Ist dies hinsichtlich Schwarz-Weiß-Trennung bedenklich?

(Biostoffverordnung -BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 (Allgemeine Schutzmaßnahmen) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleiden vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist.Die TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ konkretisiert ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 43741