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Ist es zulässig, bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen (z.B. Arztpraxen) die Betriebsanweisungen als Sammelanweisung zu erstellen?

sensibilisierende oder toxische Wirkungen ausgeübt werden. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Sie muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache verfasst sein und insbesondere folgende Informationen enthalten:..."Diese Forderung findet sich auch unter Nummer 10 "Betriebsanweisung, Unterweisung und allgemeine arbeitsmedizinische Beratung ...

Stand: 07.04.2020

Dialog: 43119

Muss man nicht gezielte Tätigkeiten mit geringen Mengen humanen Materials mit unklarem Infektionsstatus (Schutzstufe 2) anzeigen?

unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 nach Nummer 5.3 durchzuführen.Weitere Informationen:Anzeige nach § 16 Biostoffverordnung | Arbeitsschutz in NRWBAuA - Regelwerk - Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ...

Stand: 20.04.2025

Dialog: 44110

Wo finde ich einen Vordruck für eine Anzeige nach § 16 Biostoffverordnung?

Einen Vordruck für eine Anzeige gemäß § 16 Biostoffverordnung -BioStoffV- finden Sie u. a. bei der Bezirksregierung Köln oder dem Amt für Arbeitsschutz Hamburg. ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 4616

Gibt es eine Vorgabe, wie oft bzw. muss ich überhaupt mein Wasser auf Legionellen überprüfen?

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Im Zusammenhang mit Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit legionellenbelastetem Wasser in Verbindung kommen, muss die Gefährdungsbeurteilung wegen des möglichen Vorhandenseins ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 27339

Wie ist die Aussage zu leicht erreichbaren Handwaschplätzen gemäß TRBA 250 Punkt 4.1.1 im Krankenhaus zu verstehen?

, eine zusätzliche Belastung darstellen. Eine genaue Betrachtung der tatsächlichen Tätigkeit wird hier empfohlen.Die Beurteilung, wo ein Waschbecken erforderlich ist, sollte mit Beteiligung des Betriebsarztes / der Betriebsärztin getroffen werden.Hinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass die oben stehenden Ausführungen ausschließlich Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigen.Informationen zu weiteren Vorschriften ...

Stand: 06.11.2024

Dialog: 44034