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Rechercheergebnisse

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Müssen Hersteller von biologischen Arbeitsstoffen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen?

Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 5427

Gilt die Biostoffverordnung (und sonstige Rechtsverordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz) auch für Beamte?

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) hat auch Gültigkeit für Beamte aus Bund und Ländern. Nach § 20 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es möglich, durch Rechtsverordnungen die gänzliche oder teilweise Nichtanwendung der Vorschriften des ArbSchG im öffentlichen Dienst zu bestimmen, insbesondere bei der Bundeswehr, der Polizei oder dem Zivilschutz. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen, dass d ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 1559

Fallen die Tätigkeiten von Gärtnern, Köchen, Reinigungspersonal, Kfz-Handwerkern, Lackierern und Malern unter die Biostoffverordnung?

mit biologischen Arbeitstoffen im Rahmen der Tätigkeit vorkommen wird. Ausnahmen sind denkbar, wenn z. B. Tätigkeiten durchgeführt werden müssen, bei denen mit Schimmelbefall (Gebäudesanierung) zu rechnen ist. Bei Küchenpersonal kommt es ebenfalls auf die betriebliche Situation an, z. B. sind hier Gefährdungen durch Salmonellen denkbar. Der Arbeitgeber muss daher, möglichst unter Beteiligung des Betriebsarztes ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 4341