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Ist es nach dem heutigen Stand der Technik erlaubt, einen asbesthaltigen Estrich (z.B. Magnesia Estrich) mit Epoxydharz zu versiegeln?

Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verbote ...

Stand: 17.02.2016

Dialog: 25934

Wer darf die Fortbildungslehrgänge für Sachkundige nach TRGS 519 durchführen?

- und Regelwerk" wird i. d. R. nicht von einem Vertreter der Behörde oder der Berufsgenossenschaft vorgetragen. Dies ist nach TRGS 519 Anlage 5 auch nicht erforderlich. ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 43909