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Darf bei einem Flachdach eine alte asbesthaltige Bitumenabdichtung mit neuen Bitumenbahnen überdeckt werden?

wird a) auf Asbestzementprodukte und b) Dächer (außen am Gebäude) und asbestzementhaltige Wandverkleidungen (außen und innen) begrenzt. Damit sollte verhindert werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Tatsache, dass die asbesthaltigen Bauteile überdeckt sind (und damit nicht sichtbar) durch andere Tätigkeiten As-bestfasern freigesetzt werden. Diese Problematik trifft nach heutigem Wissensstand faktisch für alle ...

Stand: 18.03.2023

Dialog: 43790

Ist es zulässig einen neuen Teppich ebenfalls schwimmend gelagert, ohne direkte Eingriffe in den asbesthaltigen Kleber, drüber zu legen oder ist dies ebenfalls eine verbotene Überbauung?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 09.11.2020

Dialog: 43329

Darf eine Privatperson Asbestschiefer abreißen?

Verwendungsbedingungen eingehalten werden und3.der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen auf das Minimum begrenzt wird.Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte.(4) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit beschäftigte Personen nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des § 6 Absatz 11 ausüben lassen ...

Stand: 26.07.2021

Dialog: 22837