Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Müssen Sicherheitsdatenblätter den Beschäftigten im Betrieb zugänglich sein?

für die Stoffe, mit denen sie arbeiten, gewährt werden muss. Dies kann elektronisch, schriftlich oder mit anderseweitigen Mittteln geschehen. Diese Zugänglichkeit ist ähnlich den aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetzen, d. h. die Art und Weise ist flexibel und sollte zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Beschäftigten abgestimmt werden. ...

Stand: 22.11.2024

Dialog: 16989

Brauchen wir Sicherheitsdatenblätter für Narkosegase?

für Fertigarzneien auch keine Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Anhand von Gebrauchsinformationen oder Fachinformationen können z.B. Apotheker und Ärzte fachkundig beraten." (DGUV Information 213-032 (bisher: BGI/GUV-I 8596) "Gefahrstoffe im Krankenhaus") Weitere Informationen sind unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/FAQ/FAQ_node.html zu entnehmen. Die chemikalienrechtlichen ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 15951

Welche Verpflichtung hat der Anwender zur Überprüfung der "Stimmigkeit" eines Sicherheitsdatenblattes?

/Inverkehrbringer nicht möglich, kann auch eine entsprechende Mitteilung an die für den Hersteller/Inverkehrbringer zuständige Aufsichtsbehörde gegeben werden.In der GESTIS-Stoffdatenbank der DGUV werden Sicherheitsdatenblätter und weiterführende Informationen angeboten. Auf die Rubrik "Sicherheitsdatenblatt" beim REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin-BAuA weisen wir hin. ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 11885