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Was ist bei der Kennzeichnung eines Produktes mit sensibilisierenden Bestandteilen (EUH508) nach Neueinstufung zu beachten?

Der "alte" Artikel 30 Absatz 1 der CLP-Verordnung sah Folgendes vor:"Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich des ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44067

Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

der Gefahrenpiktogramme aus Platzgründen nicht möglich, reicht die Angabe des Stoffnamens oder einer betriebsinternen Probenbezeichnung aus, wenn die Identifizierbarkeit gewährleistet ist. Da die Gefahrenpiktogramme unter Anwendung der Kennzeichnungsvorschriften der Abschnitte 2 und 3 der Gefahrstoffverordnung aufzubringen sind, müssen diese in Bezug auf Farbe, Symbole und allgemeines Format mit den Bestimmungen ...

Stand: 03.05.2023

Dialog: 16278

Wie ist die 1/15-Regelung bei Verpackungen bis 3 L zu interpretieren?

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...

Stand: 13.06.2017

Dialog: 29509