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Zählt Kaffeestaub (aus Big Bags, in denen gemahlener Kaffee gelagert wurde) zu den E-Stäuben?

Kaffeestaub, in der entsprechenden Partikelgröße, ist ein einatembarer und ggf. alveolengängiger Staub. Kaffeestaub ist sensibilisierend, ohne einen stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwert. Es ist der Allgemeine Staubgrenzwert als allgemeine Obergrenze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen anzuwenden.Im Anhang I der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Nummer 2.2 Partikelförmige Gefahrstoffe ...

Stand: 13.05.2020

Dialog: 43150

Gelten für ausgehärtete Lackstäube die allgemeinen Staubgrenzwerte nach TRGS 900, Kapitel 2.4?

In ausgehärteten Lacken sind in der Regel gefährliche Komponenten, wie z. B. Lösungsmittel oder Härter, nicht mehr enthalten. Für Lackstäube gilt daher der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW), also die Arbeitsplatzgrenzwerte für A-Staub und für E-Staub.Es ist allerdings zu ermitteln, ob in den Lackstäuben andere gefährliche Stoffe mit spezifischer Toxizität enthalten sind wie z. B. Schwermetalle ...

Stand: 08.01.2021

Dialog: 43389

Müssen durch den entstehenden Staub beim Aushub der Böden Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten getroffen werden?

Substanzen auszugehen.Diese Metalle bzw. Metallverbindungen besitzen stoffspezifische Grenzwerte, die bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und einzuhalten sind. Diese sind auch im technischen Regelwerk zu finden, z.B. ein AGW von 0,02 mg/m³ im E-Staub für Quecksilberverbindungen in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ oder eine Akzeptanz- und Toleranzkonzentration von 0,83 bzw. 8,3 µg/m³ im E ...

Stand: 19.02.2021

Dialog: 43472