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Rechercheergebnisse

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Müssen durch den entstehenden Staub beim Aushub der Böden Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten getroffen werden?

-Staub für Arsenverbindungen in der TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“.Weitere Informationen zu dieser Problematik liefern die TRGS 524 „Schutz­maßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ und die DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“. ...

Stand: 19.02.2021

Dialog: 43472

Gefährdungspotenzial beim Mahlen von Eichen- bzw. Buchenblättern?

des Blattwerkes beschäftigen. Dieses sollte in der Tatsache begründet liegen, dass im gewerblichen Bereich eine Exposition lediglich gegenüber einatembaren Stäuben aus dem Blattwerk kaum vorkommt. Da neben den krebserzeugenden Eigenschaften auch mögliche sensibilisierende Eigenschaften eine Rolle spielen, sind grundsätzlich Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, die eine Exposition gegenüber Stäuben minimieren ...

Stand: 01.03.2013

Dialog: 5800

Woher leitet sich ab, dass Trockenkehren mit dem Besen nicht zulässig ist?

nicht wahrnehmbar sind, bleibt der einmal aufgewirbelte A-Staub in geschlossenen Bereichen sehr lange in der Luft und kann so durch alle im Arbeitsbereich tätigen Beschäftigten eingeatmet werden. Die Schwebedauer kann dabei, je nach den Lüftungsverhältnissen (Absaugung/Zugluft/Luftbewegung) unter Umständen bis zu mehreren Stunden betragen. Man könnte es auch so ausdrücken, dass durch das Trockenkehren ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 43577