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Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

müssen in der Gefährdungsbeurteilung begründet und dokumentiert werden. Allerdings müssen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bei vorliegen einer geringen Gefährdung nicht alle Maßnahmen der GefStoffV umgesetzt werden. Dazu ist § 6 Absatz 13 GefStoffV relevant:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3 ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207

Wie ist ein leichtentzündlicher Reiniger nach GefStoffV zu bewerten? Ist eine Ermittlung der Maßnahmenstufe erforderlich?

: Kriterien in § 6 Absatz 13, die "lediglich" die allgemeinen Schutzmaßnahmen erfordern, sind demnach:"(13) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund 1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 4486

Gibt es bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnis zu berücksichtigende Mindestmengen?

Eine Mengenschwelle wurde für die in das Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmenden Gefahrstoffe nicht festgelegt; vielmehr steht das Gefährdungspotenzial im Vordergrund: Denn eine diesbezügliche Ausnahme sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses vor, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 2971