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Welche praktikablen Empfehlungen gibt es hinsichtlich des Anbringens bzw. Mitführens von Betriebsanweisungen bei nicht stationären Arbeitsplätzen?

Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden Ergebnis ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 2969

Gibt es bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnis zu berücksichtigende Mindestmengen?

der Stoff bzw. das Gemisch in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss oder nicht. Es ist zu erwarten, dass bei Büromaterialien oftmals lediglich eine sehr geringe Exposition der Beschäftigten vorliegt.Hilfestellungen:Die BGRCI bietet beispielsweise eine interaktive Hilfestellung zur Erstellung des Gefahrstoff-Verzeichnisses an. ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 2971

Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

Auch nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss in einer Gefährdungsbeurteilung strukturiert dargelegt werden, welche Gefährdungen vorhanden sind.Eine Gefährdungsbeurteilung muss auf Grund von § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die physikalischen, chemischen und biologischen Einwirku ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207