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Welche praktikablen Empfehlungen gibt es hinsichtlich des Anbringens bzw. Mitführens von Betriebsanweisungen bei nicht stationären Arbeitsplätzen?

Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 2969

Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

Absatz 10 GefStoffV). Es sollte aber nachvollziehbar sein, bei welchen Tätigkeiten im Betrieb mit welchen Stoffen eine geringe Gefährdung ermittelt wurde.Das bedeutet, dass bei einer geringen Gefährdung u. a.- keine Aufnahmen in ein Gefahrstoffverzeichnis erfolgen,- keine Subsitutionsprüfungen durchgeführt werden,- keine PSA bereitgestellt werden,- keine Ermittlungen der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgen ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207

Welche nichtmesstechnischen Ermittlungsmethoden für Zubereitungen mit Arbeitsplatzgrenzwerten gibt es?

ergibt höher als die der Einzelkomponenten mit AGW, ist diese anzuwenden. Ansonsten gilt auch hier, dass der AGW-Stoff mit der höchsten Gefährlichkeitsgruppe maßgeblich ist. Bei Bedarf sollte ein konkretes Beispiel aufgeführt werden. ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 12076