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Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

oder freigesetzt werden können." Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.Hierbei müssen vor allem die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt beteiligt werden. Kommen alle, die für den Arbeitsschutz im Betrieb Verantwortung tragen, zu dem Ergebnis, dass eine geringe Gefährdung vorliegt, kann von einer zutreffenden Bewertung ausgegangen werden. Alle Maßnahmen ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207

Wie ist ein leichtentzündlicher Reiniger nach GefStoffV zu bewerten? Ist eine Ermittlung der Maßnahmenstufe erforderlich?

der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bleiben hiervon unberührt.Hinweis:Auf die Hilfestellungen des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe (EMKG) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie die interaktiven Informationen des Online-Portals "Gefahrstoffwissen" der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) weisen wir hin. ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 4486

Welche praktikablen Empfehlungen gibt es hinsichtlich des Anbringens bzw. Mitführens von Betriebsanweisungen bei nicht stationären Arbeitsplätzen?

Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 2969