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Wie habe ich den Begriff "unter Verschluss" in der Gefahrstoffverordnung § 8(7) und TRGS 510 4.3(1) zu verstehen?

In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist hierzu unter 6.5 "Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung" in Absatz 17 Folgendes nachzulesen:"Eine Aufbewahrung unter Verschluss kann u. a. durch verschlossene Arbeitsräume und Lager, z.B. Schlüssel, Codekarten, RFID-Transponder (radio-frequency identification), oder verschlossene Schränke oder Container erfolgen. Auch ein Betriebsgelände mit Werkszaun ...

Stand: 14.09.2022

Dialog: 43709

Müssen Akkumulatoren und Notstromaggregate in einem Rechenzentrum in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden, oder reicht die Berücksichtigung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung?

: Ortsfeste Behälter für Gefahrstoffe dürfen nicht auf Dächern von Bürohäusern sowie deren Dachräumen aufgestellt werden. Dies gilt auch für das Staffelgeschoß. Der Dieselkraftstoff mit dem das geplante Notstromaggregat betrieben werden soll, ist ein Gefahrstoff. Dessen Lagerung ist nicht zulässig. (§§ 8 Abs. 5 und 11 Gefahrstoffverordnung i. V. m. TRGS 509, Nr. 4.2 „Lagerorte und –räume“ Abs. 1 Nr. 3) ...

Stand: 18.03.2016

Dialog: 26205

Zählt die Tätigkeit der Warenentnahme und der Zusammenstellung von Teilmengen zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch wenn die Gebinde nicht geöffnet werden?

Laut §2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählt zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung, Vernichtung sowie die innerbetriebliche Beförderung und Bedien- und Überwachungsarbeiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzustellen ...

Stand: 30.09.2022

Dialog: 43703