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Müssen Produkte, die vor dem 01.01.2021 produziert wurden und noch keinen UFI Code auf dem Etikett haben, umetikettiert werden, wenn sie nach dem 01.01.2021 verkauft oder auf den Markt gebracht werden?

endet. Wenn Sie solche Gemische jedoch verändern, müssen Sie die Verpflichtungen zur Angabe harmonisierter Informationen einhalten, bevor Sie das geänderte Gemisch in Verkehr bringen. Schlussendlich muss nach Ablauf der Übergangsphase bei allen aufgrund von Auswirkungen auf die Gesundheit oder physikalischen Auswirkungen als gefährlich eingestuften Gemischen der UFI auf dem Etikett angegeben sein." ...

Stand: 26.10.2021

Dialog: 43187

Kann die Sachkunde zur Abgabe von bleihaltigem Lot in einem Unternehmen durch Schulungen erlangt bzw. aufgefrischt werden, die vom Lieferanten durchgeführt werden oder muss dies von anderer Stelle erfolgen?

für die Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung zuständig.Die Sachkunde benötigt, wer bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische in Verkehr bringt. Welche Stoffe und Gemische unter die Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung fallen, ist der Anlage 2 der Verordnung zu entnehmen.Die Möglichkeit zum Ablegen der Prüfung wird i. d. R. an dem zweiten Dienstag im Quartal ...

Stand: 24.05.2022

Dialog: 43512

Wird man durch das Mischen von Komponenten zum Hersteller/Inverkehrbringer oder bleibt man immer noch Anwender?

werden, da demnach ein solches nur von einem Lieferanten zur Verfügung zu stellen ist. Ein Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches kann ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler sein, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt (Siehe REACH-Verordnung Kap. 2 Art. 3 (32). Ein Inverkehrbringen liegt jedoch bei einer alleinigen Verwendung ...

Stand: 10.07.2020

Dialog: 43184