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Wie habe ich den Begriff "unter Verschluss" in der Gefahrstoffverordnung § 8(7) und TRGS 510 4.3(1) zu verstehen?

In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist hierzu unter 6.5 "Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung" in Absatz 17 Folgendes nachzulesen:"Eine Aufbewahrung unter Verschluss kann u. a. durch verschlossene Arbeitsräume und Lager, z.B. Schlüssel, Codekarten, RFID-Transponder (radio-frequency identification), oder verschlossene Schränke oder Container erfolgen. Auch ein Betriebsgelände mit Werkszaun ...

Stand: 14.09.2022

Dialog: 43709

Gilt die TRGS 509 für das Umfüllen/Dosieren von IBC in Kanister, wobei die IBC für die Dauer der Dosierung fest an dem vorgesehenen Lagerort stehen und an entprechende Umfüllstationen angeschlossen sind?

Die TRGS 509 gilt hier nicht.In dem Anwendungsbereich der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" ist unter Nummer 1 Absatz 2 Ziffer 7 nachzulesen, dass diese TRGS nicht für das Umfüllen von Gefahrstoffen von einem ortsbeweglichen Behälter in einen anderen gilt.In den Begriffsbestimmungen ...

Stand: 19.11.2020

Dialog: 43300

Gibt es eine exakte und umfassende Beschreibung, was unter einem "geschlossenen System" nach Gefahrstoffverordnung zu verstehen ist?

Gefahrstoffen" der GefStoffV anzuwenden ist.Obwohl demnach das „geschlossene System“ eine zentrale und wichtige Bedeutung hat, wird dieser Begriff gegenüber z. B. „Stand der Technik“, „Tätigkeit“ und „Lagern“ nicht in § 2 "Begriffsbestimmungen" der GefStoffV aufgeführt. Bei der Recherche konnten jedoch auch keine EG-Regelungen, DIN-Vorschriften oder andere Normen ermittelt werden, in denen das „geschlossene ...

Stand: 21.03.2019

Dialog: 4024