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Gilt die TRGS 509 für das Umfüllen/Dosieren von IBC in Kanister, wobei die IBC für die Dauer der Dosierung fest an dem vorgesehenen Lagerort stehen und an entprechende Umfüllstationen angeschlossen sind?

Die TRGS 509 gilt hier nicht.In dem Anwendungsbereich der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" ist unter Nummer 1 Absatz 2 Ziffer 7 nachzulesen, dass diese TRGS nicht für das Umfüllen von Gefahrstoffen von einem ortsbeweglichen Behälter in einen anderen gilt.In den Begriffsbestimmungen ...

Stand: 19.11.2020

Dialog: 43300

Müssen Akkumulatoren und Notstromaggregate in einem Rechenzentrum in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden, oder reicht die Berücksichtigung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung?

: Ortsfeste Behälter für Gefahrstoffe dürfen nicht auf Dächern von Bürohäusern sowie deren Dachräumen aufgestellt werden. Dies gilt auch für das Staffelgeschoß. Der Dieselkraftstoff mit dem das geplante Notstromaggregat betrieben werden soll, ist ein Gefahrstoff. Dessen Lagerung ist nicht zulässig. (§§ 8 Abs. 5 und 11 Gefahrstoffverordnung i. V. m. TRGS 509, Nr. 4.2 „Lagerorte und –räume“ Abs. 1 Nr. 3) ...

Stand: 18.03.2016

Dialog: 26205

Gibt es eine exakte und umfassende Beschreibung, was unter einem "geschlossenen System" nach Gefahrstoffverordnung zu verstehen ist?

, bei einem abgeschlossenen System dagegen keines von beiden.Bei chemisch-technischen Prozessen dagegen ist es nicht möglich, ein ideales geschlossenes System ohne jeglichen Stoffaustausch zu verwirklichen, auch nicht bei Anwendung von Autoklaven. Auch wenn die stoffliche Umsetzung in geschlossenen Behältern und der stoffliche Transport in geschlossenen Röhren stattfindet, muss das System zumindest zeitweise ...

Stand: 21.03.2019

Dialog: 4024