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Wird man durch das Mischen von Komponenten zum Hersteller/Inverkehrbringer oder bleibt man immer noch Anwender?

Diese Frage wird durch die VO (EG) Nr. 1907/2006: REACH-Verordnung in Kap. 2 Artikel 3 „Begriffe“ beantwortet:Unter Nr. 9 heißt es dort: ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die…einen Stoff herstellt. Zusätzlich steht dort unter Nr. 8: Herstellung ist die Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand.Beide Fälle zielen nur auf einen Stoff ab, jedoch ...

Stand: 10.07.2020

Dialog: 43184

Gibt es eine Rechtsgrundlage für harmlose Stoffe oder Gemische, in welcher vorgegeben wird, dass der Lieferant notwendigen Daten in Bezug zur Staubexplosion ermitteln und zur Verfügung stellen muss?

zur Änderung des Anhangs II der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) muss im Sicherheitsdatenblatt auf die Staubexplosionsgefahr hingewiesen werden, siehe Anhang II Kapitel 2.3 der Reach-Verordnung.Dort steht u.a.:„Im Fall von Staubexplosionsgefahr ist der Hinweis „Kann bei Dispersion ein explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch bilden“ angebracht.“ In Anhang II der REACH-VOFür die Reach-Registrierung ab 1 ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 43971